Von Head-Checks und Squats
Head-Checks und Squats sind Themen, die die Instandhaltungstechniker*innen unserer Infrastruktur regelmäßig beschäftigen. Wer jetzt aber denkt, dass die Kolleg*innen besonders sportlich (Squat ist der englische Ausdruck für Kniebeugen) oder gar auf den Kopf gefallen sind und deshalb zur Kopfuntersuchung müssen, liegt weit daneben!
Beide Begriffe stehen für eine bestimmte Kategorie von möglichen Fehlern an den Schienen unserer Bahnen. Genauer gesagt handelt es sich sowohl bei Head-Checks als auch bei Squats um Schäden, die durch den Rollkontakt zwischen Rad und Schiene entstehen können. Head-Checks sind feine Risse, die an der Fahrkante (das ist die Rundung des Schienenkopfes, auf die die Seitenkräfte von den Rädern übertragen werden) der Schienen entstehen können. Als Squats werden Einsenkungen am Schienenkopf bezeichnet, die sich im Laufe der Zeit zu kreisförmigen oder v-förmigen Rissen weiterentwickeln können. Beides kann, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen veranlasst werden, zu Schienenbrüchen führen, die eine Gefahr für den Bahnbetrieb darstellen – und das soll natürlich vermieden werden!
Überhaupt hat die Inspektion der Schienen einen großen Stellenwert, um den ordnungsgemäßen Zustand unserer Bahnen zu erhalten, damit die Züge pünktlich und vor allem sicher fahren können. Um dies gewährleisten zu können, sieht das Regelwerk einerseits die visuelle Kontrolle bei der Streckenbegehung durch die zuständigen Techniker*innen und andererseits eine zerstörungsfreie Prüfung der Schienen vor. Beides muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Bei der zerstörungsfreien Prüfung werden die Schienen mittels speziellen Messgeräten, die mit Ultraschall oder Wirbelströmen arbeiten, überprüft. Auf unseren Schmalspurbahnen werden diese Messgeräte händisch geschoben, auf unseren Normalspurbahnen kommt ein Schienenprüfzug zum Einsatz. Im Zuge dieser Prüfung können unter anderem auch Head-Checks oder Squats erkannt werden.
Je nach Kategorie und Schwere der vorgefundenen Fehler müssen unsere Kolleg*innen unterschiedlichste Maßnahmen binnen bestimmter zeitlicher Fristen setzen. Manche Fehler können laut Regelwerk bis zu einem halben Jahr im Gleis verbleiben, manche Fehler erfordern aber sogar sofortige Maßnahmen.
Auch die Beseitigung der bei der Prüfung vorgefundenen Fehler hängt von deren Schwere ab – manche können durch korrektive Maßnahmen wie zum Beispiel Schleifen der Schienen beseitigt werden. In vielen Fällen müssen aber sogar ganze Schienenstücke herausgetrennt und neu eingeschweißt werden.
Vielen lieben Dank an unseren Kollegen Michael Tschudnig, seines Zeichens Leiter der Bahnmeisterei West unserer Instrastuktur-Instandhaltung! Er hat uns diesen Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.
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